E-Bike BASiswissen - das 1x1
Von Trekking-, Urban-, über Falträdern bis hin zu Mountainbikes und Rennrädern erstreckt sich mittlerweile das Portfolio. Diese werden neben dem privaten Gebrauch auch zunehmend für Lastentransporte, im Tourismus- und Freizeitbereich zum Verleihen und nicht zuletzt auch als Ersatz für den Firmenwagen in Form von Leasingmodellen eingesetzt.
e-Bike, Pedelec oder Elektrofahrrad - ja was denn nun?
Trotz der großen Euphorie und Aufbruchstimmung streitet man sich in Europa um einer allgemeingültige Bezeichnung. Der Begriff „eBike“ hat sich für Elektrofahrrädern in Deutschland durchgesetzt, jedoch deckt er genau genommen nur einen Teil der Elektrofahrräder ab. Fachlich korrekt kann man Elektrofahrräder in eBikes, Pedelecs und S-Pedelecs unterscheiden.
DAS PEDELEC
Pedelecs sind Fahrräder mit Hybridantrieb. Demnach setzt die Motorunterstützung nur ein, wenn der Fahrer auch gleichzeitig eine Pedalierbewegung ausführt.
Bei Pedelecs ist die Motorleistung (bis max. 250 Watt) über einen Kraft- oder Bewegungssensor an der Tretkurbel gekoppelt, d.h. der Motor darf nur unterstützend wirken, wenn gleichzeitig auch in die Pedale getreten wird. Diese Unterstützung nimmt progressiv ab und geht bei einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h gegen Null. Es können auch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden, jedoch nur bei zusätzlicher Körperleistung.
Diese Pedelecs werden rechtlich als Fahrrad eingestuft, es herrscht demzufolge keine Zulassungs-, Versicherungs- und Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Sie benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis. [§18 Abs. 3StVTO] Ebenso ist für das Führen dieses Pedelecs kein Führerschein notwendig. Das Gesamtgewicht von Pedelecs darf 30 kg nicht überschreiten.
DAS S-PEDELEC
S-Pedelecs funktionieren antriebstechnisch wie ein Pedelec mit einem Elektromotor als Tretunterstützung, der nur aktiv wird wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Aufgrund der hohen Motorleistung (Nennleistung 500 Watt) und vor allem der hohen Endgeschwindigkeiten von bis zu 45 km/h wird das S-Pedelec nicht mehr als Fahrrad sondern als Kleinkraftrad mit geringer Leistung eingeordnet.
Der Motor unterstützt den Fahrer bis ca. 35 km/h mit 500 W. Danach wird die Motorleistung von der eingestellten Unterstützungsstufe bis auf Null nach und nach herunter geregelt. Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein (z.B. Klasse B) besitzen. Außerorts ist das Fahren auf dem Radweg erlaubt. Innerorts nur wenn die Radwege durch eine Mofa-Freigabe gekennzeichnet sind.
Des Weiteren benötigt man eine allgemeine Betriebserlaubnis zur Benutzung eines S-Pedelecs im Straßenverkehr. Es besteht zudem eine Zulassungs- und Versicherungspflicht. Ebenso müssen Halter von S-Pedelecs ein kleines Versicherungskennzeichnen am Fahrzeug anbringen. Zudem besteht für S-Pedelec eine Helmpflicht.
DAS E-BIKE
Zu eBikes zählen Fahrräder die rein elektrisch durch einen Motor angetrieben werden können, d.h. dass der Fahrer nicht notwendigerweise in die Pedalen treten muss um das Fahrzeug in Bewegung zu setzen.
Die maximale Nenndauerleistung darf bei eBikes in Deutschland nicht mehr als 500 Watt betragen. Die Motorleistung wird dabei durch einen Gasdrehgriff geregelt. Das Gesamtgewicht ist auf 30 kg beschränkt. Rechtlich zählen eBikes zu zweirädrigen Kraftfahrzeugen und werden der Klasse der Leichtmofas oder Kleinkraftrad mit niedriger Leistung zugeordnet.
Wer ein eBike auf der Straße führt, benötigt grundsätzlich eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein (z.B. Klasse B). Eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung sowie das Anbringen eines kleinen Versicherungs-kennzeichens sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine Helmpflicht besteht derzeit nicht. (Stand 2013) Auch muss der Fahrer das 15. Lebensjahr vollendet haben. [§15 StVZO] eBikes dürfen nur auf Wegen fahren, die durch eine zusätzliche Beschilderung gekennzeichnet sind.
Der Hauptanteil an verkauften Elektrofahrrädern weltweit stellen im Grunde das Pedelec dar, bei dem man immer noch Pedalieren muss um die Unterstützung des Elektromotors bis 25 km/h zu aktivieren. Die rasante Entwicklung von Elektrofahrrädern sowie die Nutzung durch vielen Fachzeitschriften und Experten prägten jedoch die Verwendung des Wortes „eBike“ als Synonym bzw. Oberbegriff für Elektrofahrräder. Letztendlich ist der Begriff „eBike“ geläufiger geworden und erreicht mehr Menschen.
Hinweis: Wir tun das auch – auf unserer Homepage nutzen wir ebenfalls den Begriff des eBike als Synonym für das Pedelec.
Funktionsweise
Der Fahrer tritt in die Pedale, ein Trittfrequenzsensor registriert die Bewegung und schaltet die Unterstützung des Elektromotors ein. Das Niveau der Unterstützung kann zuvor über das Display in verschiedene Modi (Eco/Normal/Sport/usw.) geregelt werden. Die Trittkraft des Fahrers wird also durch den Motor verstärkt. Dies ermöglich weitere Reichweiten, eine geringere Körperliche Belastung (gelenkschonend) und ein entspanntes Fahren.
Nutzung
eBikes eignen sich zum Beispiel um Einkaufen oder für den Weg auf Arbeit. Gerade im städtischen Berufsverkehr kann das eBike sein Potenzial zeigen – kein Stau, kein Stress, keine Parkplatzsuche. Aber auch für Fahrer mit körperlichen Einschränkungen ist das eBike eine Möglichkeit weiterhin mobil zu sein oder ihre Mobilität sogar zu erhöhen, da die Bewegungsabläufe durch die elektronische Unterstützung entlastet werden. In jedem Fall ist eine ausführliche Probefahrt zu empfehlen da jedes eBike unterschiedliche Fahreigenschaften besitzt und der Fahrer sich an die wirkenden Brems- und Beschleunigungskräfte gewöhnen muss.
Häufige Fragenalle FAQs
Unsere eBike-Modelle fangen bei ca. 1500€ an. Damit liegen wir am unteren Ende der für Einstiegs-eBikes für den Fachhandel. Je hochwertiger die Antriebsysteme und Komponenten und je größer die Akkukapazität werden eBike natürlich teurer. eBike sind aber auch keine „normalen“ Fahrräder. Sie fahren im Durchschnitt schneller, bremsen dementsprechend stärker. Diese höher wirkenden Kräfte müssen natürlich konstruktive im Rahmen und Fahrwerk aufgefangen werden. Zudem müssen Elektronik mit Antrieb ebenso im Bike-Konzept integriert werden – alles Faktoren die sich letztendlich im Preis widerspiegeln.
Nun ja, so pauschal lässt sich das leider nicht beantworten. Die Faktoren die die Reichweite eines eBike beeinflussen können sind einfach zu viele. Das fängt beim Fahrer selbst an, geht über das eBike und seine Ausstattung bis hin zu den Umweltbedingungen, die ebenfalls eine Rolle speilen. Pauschal kann man aber sagen, dass man mit einem 300Wh-Akku bei normalen Stadtverkehr ca. 20-40km kommt. Je größer der Akku wird, desto weiter kann ich dementsprechend fahren. Mehr Infos…
Ein durchschnittlicher Akku wiegt ca. 2,5kg, ein Motor für ein eBike ca. 4-5kg. Hinzukommen Leistungselektronik und Kabel usw. – ein eBike wird daher schonmal immer schwerer sein als ein normales Fahrrad. Status quo, wiegen eBike zwischen 18kg und 30kg. Sportliche Modelle und eFalträder haben weniger Gewicht. eBikes die mehr auf Komfort bedacht sind wiegen mehr.
Wir empfehlen den Akku nur mit dem originalen Ladegerät des Akku-Herstellers zu laden. Der Akku kann dabei an einer normalen Steckdose (230V) geladen werden. Ist der Ladevorgang beendet, kann der Stecker wieder aus der Steckdose gezogen werden und der Akku wieder eingesetzt werden. Akku die heutzutage gekauft wurden können ebenso teilgeladen werden, ohne das die Akkukapazität leidet.
Hinweis: Im Winter den Akku bei der Ladung nicht der puren Kälte aussetzen. Der Akku sollte bei einer Umgebungstemperatur von 10-20°C geladen werden.